Hotels und hotelähnliche Einrichtungen haben in den vergangenen Jahren verstärkt erkannt, dass sich Freizeit und Urlaub nicht nur auf
Reisen in ferne und nahe Ziele beschränkt. Wochenendarrangements mit Candelight-Dinner, Wellness für Leib und Seele, sportliche
Aktivitäten vom Golfkurs bis zur Ballonfahrt kann man heute bei vielen Veranstaltern oder Hotels buchen. Und nicht nur die "arbeitende Bevölkerung", sondern
auch die Best-Ager machen rege Gebrauch von diesen sehr attraktiven Angeboten. Anders als bei der klassischen Hotelübernachtung entstehen
dem Hotelier Kosten, die über einen Gastaufnahmevertrag − mit Regelung von möglichen Stornokosten − vereinbart werden. Und diese
Stornokosten kann der Gast wie beim Arrangementvertrag durch Abschluss einer Hotelstorno-Versicherung absichern.
Zusätzlich sind noch weitere Leistungen eingeschlossen: Wird der Gast während des Arrangements krank oder erleidet einen Unfall und muss an seinen Wohnsitz
zurückreisen, werden die Kosten der nicht in Anspruch genommenen Leistungen rückvergütet. Und wenn der Gast an seinen Wohnsitz
zurücktransportiert werden muss, sind auch derartige Kosten bis zu EUR 2.500,-- abgesichert. Weitere Informationen und den
Buchungsassistenten finden Sie hier ...